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Verpackungsverordnung
Gemäß Verpackungsverordnung sind Hersteller oder Vertreiber von Verkaufsverpackungen seit 1991 verpflichtet, sämtliche in Deutschland vertriebenen und beim Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen anfallenden Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Im Umfang der Beteiligung an einem Befreiungssystem entfallen diese Verpflichtungen für Hersteller und Vertreiber (auch auf den vor- und nachgelagerten Handelsstufen). Ab dem 01.01.2009 wird aufgrund der Änderung der Verpackungsverordnung die Beteiligung an einem oder mehreren Befreiungssystemen grundsätzlich zur Pflicht, soweit es um Verkaufsverpackungen geht, welche typischerweise beim privaten Endverbraucher (Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen) anfallen. Unseren diesbezüglichen Pflichten im Rahmen der VerpackV (§ 6 Abs. 5) kommen wir nach durch einen entsprechenden Freistellungsvertrag mit der Landbell AG für Rückhol-Systeme, 55116 Mainz.
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